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Das Rathaus Türkheim ist am
Donnerstag, 21.11.2024 und Freitag, 22.11.2024
wegen einer EDV-Umstellung geschlossen!
Türkheimer Siebenschwabenblatt
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Ausgabe November 2024 – Februar 2025
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Ausgabe November 2024 – Februar 2025
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PRESSEMITTEILUNG
Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet.
Stromzählerablesung im Gebiet von LEW Verteilnetz (LVN): So läuft die Erfassung der Zählerstände
• Ablesung über Ortsbevollmächtige oder Selbstablesung per Brief
• Vorgehen unterscheidet sich je nach Wohnort
Dabei gibt es grundsätzlich zwei Vorgehensweisen, die sich je nach Wohnort unterscheiden können:
In einigen Gebieten sind die meist persönlich bekannten Ortsbevollmächtigten (OBVs) im Auftrag von LVN unterwegs.
Diese werden zwischen 21. Dezember 2024 und 20. Januar 2025 die Haushalte kontaktieren. Wer seinen Zählerstand dabei selbst ablesen möchte, kann dem Ortsbevollmächtigten den Zählerstand direkt an der Haustür oder im Nachgang beispielsweise telefonisch mitteilen. Trifft der Ortsbevollmächtigte den Kunden nicht an, hinterlässt er eine Karte mit allen notwendigen Informationen, um den Zähler selbst abzulesen. Die Ortsbevollmächtigten können sich mittels einer Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Bei Fragen können sich Netzkunden auch per Mail an die Adresse obv@lew.de wenden.
Weitere Informationen
In Gebieten ohne zuständige Ortsbevollmächtigte wird LVN die Haushalte im Dezember direkt per Brief informieren und um eine Selbstablesung bitten. Alle notwendigen Informationen zur Selbstablesung und zur Übermittlung des Zählerstands sind in dem Schreiben erläutert.
Ob ein Ortsbevollmächtigter für die Zählerablesung vorbeikommt oder eine Selbstablesung notwendig ist, kann sich übrigens auch innerhalb einer Kommune je nach Ortsbereich unterscheiden.
Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt bei der Ablesung keine Rolle. Der abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrechnung weitergeleitet. Gleichwohl kann es vorkommen, dass die jeweiligen Stromlieferanten sich zusätzlich für eine Zählerablesung melden.
Weitere Informationen gibt es auch auf www.lew-verteilnetz.de/service-hilfe
Helferinnen und Helfer gesucht!
Die Nachbarschaftshilfe Türkheim braucht SIE!
Viele Menschen, die älter werden oder mit Einschränkungen leben müssen, benötigen Hilfe im Alltag
Um unseren Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfe anbieten zu können, suchen wir Helferinnen und Helfer.
Sprechen Sie uns an!
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Melden Sie sich gerne unter:
08245 / 68 69 619 oder Kommen Sie zur Offenen Sprechstunde, jeden Mittwoch von 9 bis 12 Uhr oder Termine nach Vereinbarung.
Nachbarschaftshilfe Türkheim, Seniorenbüro, Kirchenstraße 9, 86842 Türkheim.
Macht Fahrradfahren in deiner Stadt Spaß oder ist es stressig? | Umfrage ADFC
Bis zum 30. November 2024 können Radfahrer:innen in Deutschland wieder bewerten, wie die Fahrradfreundlichkeit in ihren Städten und Gemeinden ist
Der ADFC-Fahrradklima-Test sammelt lebensnahe Rückmeldungen von Alltagsexpert:innen für Verkehrsplaner:innen und politisch Verantwortliche:
Die Teilnehmer:innen bewerten den Radverkehr vor Ort und geben nützliche Hinweise, die Kommunen gezielt für Verbesserungen in der Infrastruktur nutzen können. Die Ergebnisse helfen auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung vor Ort zu bewerten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr fördert den ADFC-Fahrradklima-Test aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.
Wichtige Information zur Verkehrssicherungspflicht für Hausbesitzer:
Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Straßen und Wegen regelmäßig zurückzuschneiden. Überwuchernde Pflanzen können den Verkehr gefährden, indem sie die Sicht beeinträchtigen und Geh- oder Fahrwege blockieren. Dies ist sowohl im Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) als auch in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Folgende Punkte sollten Sie beachten:
- Über Straßen muss eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m freigehalten werden.
- Über Geh- und Radwegen muss ein Lichtraumprofil von 2,50 m bestehen.
- Verkehrszeichen und Straßenleuchten dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.
- Hausnummern müssen von der Straße aus gut sichtbar sein.
Bitte schneiden Sie Ihre Pflanzen bevorzugt außerhalb der sog. Vogelschutzzeit (01.03. -30.09.) zurück.
Informationen über Rückschnitte Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Straßen und Wegen
FLEXIBUS – Garant für mehr Flexibilität und damit mehr Lebensqualität!
Der öffentliche Nahverkehr im Unterallgäu wird noch attraktiver: Mit dem FLEXIBUS bieten wir ein zusätzliches Angebot, das den Linienverkehr in unserem ländlichen Raum auf erstklassige Weise ergänzt!
Das Haltestellenverzeichnis FLEXIBUS Türkheim und Ettringen sowie ein einfaches Haltestellenverzeichnis FLEXIBUS für Menschen, die eine größere Schriftform benötigen, sind in begrenzter Auflage wieder verfügbar.
Abzuholen im Rathaus Türkheim oder im Seniorenbüro im Waaghaus, Kirchenstr. 9
Vor allem die individuelle Mobilität unserer Bürger wird mit diesem Konzept verbessert, das der Landkreis gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen RBA Regionalbus Augsburg GmbH, der FLEXIBUS KG, der Marktgemeinde Türkheim
sowie den Gemeinden Ettringen, Amberg und Wiedergeltingen auf den Weg gebracht hat. Der FLEXIBUS fährt nämlich nicht nach einem vorgegebenen Fahrplan, sondern kann über ein Call-Center genau dann gerufen werden, wenn er gebraucht wird – und das macht ihn so interessant! Die mehr als 300 Haltestellen garantieren kurze Wege, mit dem Haltepunkt in Buchloe am Bahnhof wurde auch eine wichtige Umstiegsmöglichkeit zur Weiterfahrt ins Allgäu bzw. nach Augsburg und München ins Angebot integriert. Das gute Preis-/Leistungsverhältnis des FLEXIBUS schont den Geldbeutel und der damit verbundene Rückgang des Individualverkehrs die Umwelt. Kurzum: Beim FLEXIBUS gibt es nur Gewinner!
Wie dieses Angebot konkret funktioniert und alle weiteren Details erfahren Sie hier. Wir wünschen dem FLEXIBUS einen erfolgreichen Start, vor allem viele Fahrgäste und stets gute Fahrt!
Der FLEXIBUS – Garant für mehr Flexibilität
und damit mehr Lebensqualität!
›› Ihr Landrat Alex Eder
Schulwegplan
Marktgemeinde Türkheim
Grundschule Türkheim, Wörishofer Str. 5,
86842 Türkheim
Suchen Sie mit Hilfe dieses Plans gemeinsam mit Ihrem Kind den verkehrssichersten Weg zur Schule.
Hier noch einige Tipps für noch mehr Sicherheit:
Schulwegplan Grundschule Türkheim
Wärmewende: LEW erstellt gemeinsammit Türkheim, Rammingen und Wiedergeltingen kommunalen
Wärmeplan
Konzept soll für mehr als 10.000 Einwohner Optionen für die Wärmewende aufzeigen.
Die Lechwerke (LEW) erstellen gemeinsam mit der Marktgemeinde Türkheim und den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Rammingen und Wiedergeltingen einen kommunalen Wärmeplan. Er bildet die Grundlage für
die Wärmewende in den beteiligten Kommunen. Das interkommunale Pilotprojekt startet im März und soll im Herbst abgeschlossen sein.
Die Wärmeversorgung ist heute für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, sei es durch Prozesswärme in Industrie und Gewerbe oder durch Heizungen in Wohngebäuden und kommunalen Einrichtungen. Ab 2024 sind Städte und Gemeinden in Deutschland nun gesetzlich dazu verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Er soll eine klare Orientierung darüber geben, wie öffentliche Gebäude und Privathaushalte in Zukunft klimafreundlich mit Wärme versorgt werden können.
Christian Kähler, Bürgermeister des Marktes Türkheim erklärt: „Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft der Energieversorgung. Gemeinsam mit LEW wollen wir möglichst frühzeitig Optionen für eine erneuerbare Wärmeversorgung erarbeiten und damit auch Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichen.“
Weitere Informationen
In dem Pilotprojekt mit den drei Kommunen werden die Experten zunächst die Ist-Situation und Potenziale der Wärmeversorgung vor Ort analysieren, um anschließend konkrete Umsetzungswege aufzuzeigen. Dabei verfolgt LEW einen umfassenden Ansatz: „Uns zeichnet aus, dass wir die Energieversorgung als Ganzes betrachten – also Strom, Mobilität und Wärme zusammendenken. Zudem verfügen wir bereits über langjährige Erfahrung im Betrieb von Wärmenetzen. Deshalb können wir effiziente und nachhaltige Lösungen für die Kommunen aufzeigen“, sagt LEW-Projektleiter Johannes Stepperger.
Gemeinsame Wärmeplanung von drei Kommunen
Die Besonderheit des Pilotprojekts besteht darin, dass die Wärmeplanung für die drei Nachbarkommunen gemeinsam durchgeführt wird und damit möglichst effiziente Lösungen entwickelt werden können. Dabei arbeitet LEW eng mit der RIWA GmbH, einem Unternehmen für Geographische Informationssysteme zusammen. Dadurch können die Daten nicht nur analysiert, sondern auch visualisiert werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine transparente Wärmeplanung.
Von den Ergebnissen profitieren die Kommunen, die ansässigen Industrie und Gewerbebetriebe sowie die Bürgerinnen und Bürger. In den drei Kommunen leben derzeit mehr als 10.600 Menschen – verteilt auf rund 4.600 Wohneinheiten. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich im Herbst vorliegen und dann der Öffentlichkeit vorgestellt.
Von der Analyse zur Umsetzung der Wärmewende
Bei der kommunalen Wärmeplanung für Türkheim, Rammingen und Wiedergeltingen wird zunächst eine Eignungsprüfung für die Gemeindegebiete durchgeführt. Dabei werden Daten wie Haushaltszahlen, Gebäudestruktur oder Art der Heizungsanlage erhoben. Anschließend werden im Rahmen der Potenzialerhebung Wärmequellen identifiziert und mit vorhandenen Wärmeanlagen und -netzen abgeglichen. Neben der Wärmeerzeugung geht es in diesem Schritt auch um die Ermittlung von Einsparpotenzialen. Auf der Grundlage der Bestands- und Potenzialanalyse teilen die Experten einzelne Wohnviertel in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ein und legen die kosteneffizienten Arten der Wärmeversorgung fest. Dies sind wesentliche Bestandteile des Zielszenarios und der konkreten Umsetzungsmaßnahmen.
Der Wärmeplan wird in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren erstellt und anschließend von den Kommunen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht. Er bildet die Grundlage, um mit Bürgerinnen und Bürgern, Industrie und Gewerbe sowie lokalen Klima- und Umweltschutzinitiativen die Wärmewende vor Ort umzusetzen.
Über die Lechwerke (LEW)
Die LEW-Gruppe ist als regionaler Energieversorger im Südwesten Bayerns tätig und beschäftigt rund 2.000 Mitarbeiter. LEW versorgt Privat-, Gewerbe und Geschäftskunden sowie Kommunen mit Strom und bietet ein breites Angebot an Energielösungen. Die LEW-Gruppe betreibt das Stromverteilnetz in der Region und ist mit 36 betriebsgeführten Wasserkraftwerken einer der führenden Erzeuger von umweltfreundlicher Energie aus Wasserkraft in Bayern. In eigenen Anlagen auf Freiflächen und Gebäuden erzeugt LEW auch Strom aus Photovoltaik. Außerdem betreibt LEW Wärmenetze in der Region und bietet Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Netz- und Anlagenbau, Energieerzeugung, Elektromobilität und Telekommunikation an.
Kontaktpersonen:
Dr. Thomas Renz
Pressekontakt
Leiter Kommunikation
thomas.renz@lew.de
+49 821 328-1862
Ingo Butters
Pressekontakt
Pressesprecher
Kommunikation
ingo.butters@lew.de
+49 821 328-1673
Rufbereitschaft
Pressekontakt
Wochenende & Feiertage
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+49 821 328-1651
Pressemitteilung
Fürth, den 26. Januar 2024
Bitte geben Sie Auskunft:
„Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
In Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – hat der Mikrozensus 2024 begonnen. Das ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Auf Basis der erhobenen Daten werden wichtige politische Entscheidungen getroffen, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. Aus diesem Grund bittet das Bayerische Landesamt für Statistik alle zufällig ausgewählten Haushalte um ihre Unterstützung. Von Januar bis Dezember wird etwa ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Freistaats befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen zu Themen wie Haushalt, Familie, Bildung, Beruf und Lebensunterhalt besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht..
Weitere Informationen
Fürth. Auch im Jahr 2024 findet der Mikrozensus statt. Der Begriff Mikrozensus bedeutet „Kleine Volkszählung“ und benennt eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die Erhebung wird seit 1957 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinschaftlich durchgeführt. Es wird ein Prozent der Bevölkerung stellvertretend für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung (IKT). Die Ergebnisse des Mikrozensus haben sich zu einer wichtigen Datenquelle entwickelt. Sie bilden die Grundlage für politische Entscheidungen in Deutschland, aber auch auf europäischer Ebene. Neben der Politik nutzen außerdem Wirtschaft, Wissenschaft, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten des Mikrozensus.
In Bayern werden 60 000 zufällig ausgewählte Haushalte befragt
Die Befragungen zum Mikrozensus 2024 finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden etwa 120 000 Personen in rund 60 000 Haushalten befragt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren zunächst, welche Gebäude- bzw.Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt werden. In einem weiteren Schritt übernehmen ehrenamtlich tätige und geschulte Erhebungsbeauftragte die Aufgabe, die zu befragenden Haushalte über die Klingelschilder namentlich zu erfassen. Dabei können sie sich mittels eines Ausweises als Beauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik identifizieren.
Um verlässliche und repräsentative Ergebnisse gewährleisten zu können, besteht für den überwiegenden Teil der Fragen nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Zudem werden die Haushalte innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. So können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.
Die ausgewählten Haushalte werden schriftlich informiert
Die zufällig ausgewählten Haushalte werden vom Bayerischen Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie über den Mikrozensus informiert und gebeten, die Fragen des Mikrozensus im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung zu beantworten.
Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. In der amtlichen Statistik werden die Einzelergebnisse zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen zusammengefasst.
Weitere Informationen:
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo erklärt, was der Mikrozensus ist, wozu er durchgeführt wird, wie die
Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert:
Interessante Ergebnisse aus dem Mikrozensus finden Sie in der interaktiven StoryMap zum Thema Familie und Erwerbstätigkeit im Zeit- und Regionalvergleich:
Saatgut gesucht
-Saatgutbücherei-
Das Konzept des Teilens und Tauschens ist von jeher das Grundprinzip der Bibliotheksarbeit, daher möchten wir unser Angebot um eine Saatgutbücherei erweitern.
IHRE Mithilfe ist gefragt!
Ab sofort nehmen wir Saatgut-Spenden an. Dafür können sie sich in der Bücherei Türkheim leere Saatgut-Tütchen abholen, oder sie drucken sich das Info-Etikett
einfach von der Homepage aus und kleben es auf ihre fertig gefüllten Tütchen.
Bastler finden auf der Homepage auch eine Vorlage zum Ausdrucken und Ausschneiden.
Weitere Informationen der Gemeindebücherei finden Sie hier: Gemeindebücherei Türkheim
Der neue „Wegweiser für Vereine 2024“ ist da!
Der Landkreis Unterallgäu möchte mit dieser Broschüre die zahlreichen Vereine und Ehrenamtlichen im Landkreis unterstützen. Der Wegweiser enthält Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen, wertvolle Tipps und weiterführende Informationen.
Die digitale Version finden Sie unter www.unterallgaeu.de/ehrenamt, gedruckte Exemplare erhalten Sie in Ihrer Gemeinde.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Kreisjugendamt Unterallgäu, Frau Veitenhansl (jugendpflege@lra.unterallgaeu.de) wenden.
Breitbandnetz in Türkheimer Ortsteilen Irsingen und Türkheim-Bahnhof:
Nutzer, deren Internetvertrag gekündigt wurde, sollten sich jetzt um neues Angebot kümmern
Wechsel zu Glasfaser mit LEW Highspeed möglich
In den Türkheimer Ortsteilen Irsingen und Türkheim-Bahnhof haben einige Kundinnen und Kunden eine Kündigung ihres Internet- und Telefonvertrags erhalten. Hintergrund ist, dass dort der Vertrag des bisherigen Anbieters zur Nutzung des dortigen, von LEW betriebenen Breitbandnetzes, das die bestehenden Telefonleitungen mit dem Internet verbindet, ausläuft. Sofern noch nicht geschehen, sollten sich betroffene Haushalte und Betriebe jetzt um ein neues Angebot kümmern. Durch den Glasfaserausbau von LEW in den Türkheimer Ortsteilen Irsingen und Türkheim-Bahnhof ist ein Wechsel auf das leistungsstarke und zukunftssichere Glasfasernetz möglich.
Glasfaseranschluss jetzt beauftragen
weitere Informationen
Falls noch ein neuer Glasfaseranschlusses mit LEW Highspeed beauftragt werden soll, ist es wichtig, dass sich Haushalte und Unternehmen umgehend mit LEW in Verbindung setzen, damit eventuell notwendigen Baumaßnahmen noch rechtzeitig umgesetzt werden können. Beim Wechsel des Anbieters sollten Kundinnen und Kunden nur das neue Angebot beauftragen und nicht selbst beim bisherigen Anbieter kündigen. Den Anbieterwechsel organisiert dann, wie etwa auch im Strom- und Gasbereich, der neue Anbieter, sobald die Auftragserteilung mit ausgefülltem Portierungsformular vorliegt. Das macht einen nahtlosen Übergang möglich. Bestehende Festnetznummern können mitgenommen werden.
Bonus und Gutschrift möglich
Weitere Informationen zu den LEW Highspeed-Glasfaserangeboten sowie einen Verfügbarkeitscheck gibt es im Internet unter www.lew-highspeed.de, per E-Mail an kundenmail@lew-highspeed.de oder unter der kostenlosten Telefonnummer 0800 539 000 1. Für Unternehmen gibt es Informationen per Mail unter gk-service@lewtelnet.de oder unter der Rufnummer 0800-277 744 4.
Bei einem über die Website www.lew-highspeed.de abgeschlossenen Vertrag erhalten Kundinnen und Kunden einen Bonus in Höhe von 40 Euro. Zudem erhalten Neu- wie auch Bestandskunden von LEW eine Gutschrift von bis zu 150 Euro.
Erfassung lokale Hilfsangebote „Ukraine“
Auf den Seiten des Landratsamtes Unterallgäu finden ukrainische Staatsangehörige wichtige Informationen. Zudem erfahren Sie hier, wie Sie helfen können.
Flüchtlinge aus der Ukraine | Landratsamt Unterallgäu
Neuer Service ab 1. Januar 2022 –
Auch die Abfuhr von Sperrmüll kann man künftig übers Internet anfordern
Unterallgäu. Ab 1. Januar 2022 wird die Anmeldung von Mülltonnen im Landkreis Unterallgäu komfortabler. Denn dann ist dies online möglich, teilt die Kommunale Abfallwirtschaft des Landkreises mit. Auch die Abholung von Sperrmüll kann man künftig übers Internet anfordern.
Ab 2022 übernimmt der Landkreis alle Aufgaben rund um die Abfallentsorgung von den Gemeinden. Über ein neues Online-Portal können Grundstückseigentümer in Zukunft viele abfallwirtschaftliche Dinge erledigen, unter anderem
- Restmülltonne, Biomülltonne und Altpapiertonne anmelden, ummelden oder abmelden,
- Sepa-Mandat für Müllgebühren erteilen,
- Befreiung von der Biotonne beantragen,
- Sperrmüllabholung bestellen oder
- Gebührenbescheide einsehen.
Weitere Informationen
Neu ist auch: Für die Mülltonnen gibt es ab Januar 2022 einen Liefer- und Abholservice. Sie müssen nicht mehr vom Bürger selbst abgeholt werden.
Die Zugangsdaten, mit denen man sich im neuen Online-Portal anmelden kann, erhält jeder Grundstückseigentümer Ende 2021 per Post. Wer keinen Internetanschluss hat, kann eine Vertrauensperson um Hilfe bitten. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, sich mit seinen Zugangsdaten an die Verwaltungsgemeinschaft vor Ort zu wenden. Im Dezember erhalten alle Grundstückseigentümer außerdem einen neuen Gebührenbescheid vom Landkreis. Die Höhe der Müllgebühren ändert sich nicht.
Das Online-Portal ist voraussichtlich zum Jahresende unter www.unterallgaeu.de/abfall zu finden. Über die Neuerungen informieren kann man sich auf der Seite schon jetzt. Bei Fragen gibt die Kommunale Abfallwirtschaft Auskunft unter Telefon (08261) 995-8010.
Ankündigung von Ortsbegehungen im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen
Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Kempten setzt derzeit das bayernweite Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen um. In diesem Zusammenhang werden auch die kleineren Gewässer Ihrer Gemeinde kartiert. Hierfür werden Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamts Kempten ab dem 04.05.2021 die Gewässer im Landkreis Unterallgäu sowie der Stadt Memmingen begehen.
Ankündigung von Ortsbegehungen im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen
Werden Sie Unterallgäuer Familienpatin!
Wir brauchen Sie!
Als ehrenamtliche Familienpatin geben Sie Familien mit kleinen Kindern Ihre Erfahrung und Unterstützung, in dem Sie Zeit zum Reden und Zuhören haben, mit den Kindern spielen, rausgehen, basteln, die Eltern zum Kinderarzt begleiten und Ihr Wissen und Ihre Lebenserfahrung weitergeben.
Familienpatinnen mögen Kinder, lieben die Abwechslung und sind gute Gesprächspartner.
Familienpatinnen besuchen regelmäßig ein bis drei Stunden in der Woche eine Familie und unterstützen vor Ort.
Ganz unverbindlich können Sie sich bei der Ansprechpartnerin für alle „Unterallgäuer Familienpaten“, Frau Theresia Thoma, informieren, mit einem Telefonanruf oder einer Mail. Frau Thoma begleitet Sie in Ihrem Engagement in den Familien und bietet Ihnen in diesem Rahmen Unterstützung durch eine gründliche Einführung, regelmäßige Schulungen und Austauschtreffen.
KJF Kinder- und Jugendhilfe
Unterallgäuer Familienpaten
Theresia Thoma
Mobil: 0151/53708047
thomat@kjf-kjh.de
Aufforderung zum Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Der Markt Türkheim bittet die jeweiligen Grundstückseigentümer, auf Straßen und Gehwege hängende Zweige von Hecken und Bäumen bis an die Grundstücksgrenze wegen einer eventuellen Unfallgefahr zurückzuschneiden.
Für Schäden an Personen und Sachen, die auf überhängende Bäume, Sträucher oder Hecken zurückzuführen sind, haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen der jeweilige Grundstückseigentümer. Die Eigentümer werden deshalb gebeten, ihre Grundstücke dahingehend zu überprüfen und die notwendigen Arbeiten durchzuführen.
Im Bereich von Sichtdreiecken an Straßeneinmündungen dürfen Anpflanzungen, aber auch Zäune oder ähnliche mit dem Grundstück verbundene Gegenstände eine Höhe von einem Meter nicht überschreiten. Hecken und andere Anpflanzungen sind auf diese Höhe zurückzuschneiden, andere Gegenstände zu entfernen. Ebenfalls sind Verkehrszeichen, Straßenlampen und Straßenschilder freizuhalten, vorhandener Aufwuchs ist zu beseitigen.
Sofern es Grundstückseigentümern nicht möglich ist, die anfallenden Äste und Zweige selbst zu verwerten, können diese wie folgt entsorgt werden
– Gartenabfallsammelstelle am Wertstoffhof
– Kompostieranlage Türkheim während der allgemeinen Öffnungszeiten
Ortsentwicklungskonzept
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Satzungsbeschluss zum Integrierten Ortsentwicklungskonzept soll den Sanierungsprozess im Ortskern der Marktgemeinde fortsetzen und die zukünftige Ausrichtung der Innerortsentwicklung neu regeln. Zunächst wird, aufbauend auf den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 1991 und den damaligen Sanierungszielen, die Entwicklung der Gesamtgemeinde betrachtet und im Ortskern der Entwicklungsstand nach den bisherigen Zielen und Maßnahmen dokumentiert. Das sog. ISEK (integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept) ist somit ein Planungsinstrument, anhand dessen Lösungsansätze für eine Attraktivitätssteigerung der Ortsmitte in Türkheim erarbeitet werden kann.
Ziel ist es, ein zukunftsfähiges Instrument zu haben, das eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung in der Gemeinde einleitet und steuert. Das ISEK beinhaltet die Erarbeitung von Planungsgrundlagen, einer Bestandsanalyse, einer Darstellung von Stärken und Schwächen und einer Herleitung von Zielen und Maßnahmen.
Auf Grundlage der hervorgehenden Ergebnisse wurde dann ein Stärken- und Schwächen-Profil erarbeitet, Entwicklungsziele und Handlungsfelder abgeleitet und schließlich ein Maßnahmenkonzept formuliert, um die „Schwächen“ nach und nach abzuarbeiten und damit unsere Marktgemeinde, den Ortskern aufzuwerten.